Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH

(1) Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners (im folgenden „Käufer" genannt), erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos durchführen.
(2) Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
(3) Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

 

II. ANGEBOT UND ANNAHME

(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf der Ware, Lieferausschluss und Preisänderung bleiben vorbehalten. 
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von uns zustande. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Angebot maßgeblich. Mündliche und fernmündliche Abreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
(3) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses in-nerhalb von 4 Wochen annehmen. Spätestens kommt der Vertrag mit Absendung der bestellten Ware, bei teilweiser Leistung mit Absendung des ersten Teils zustande.

 

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten genannte Preise stets ab Werk Beerfelden zuzüglich Verpackung. Skonto wird nicht akzeptiert und nachgefordert.
(2) Für Lieferungen ab einem Warenwert von € 800,00 (netto) liefern wir versandkostenfrei. Für Lieferungen mit einem Warenwert unter € 800,00 (netto) sind wir berechtigt, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Versandkostenpauschale in Höhe von mindestens € 8,90 (netto) zu berechnen. Für Versendungen in das Ausland werden die tatsächlich angefallenen Kosten - mindestens in Höhe der Versandkostenpauschale - berechnet.
(3) Die genannten Preise sind Netto-Preise in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer. 
(4) Falls nicht anders in der Rechnung ausgewiesen, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis binnen 10 Tagen nach Erhalt einer Rechnung auf unser Konto ohne Abzug von Skonto auszugleichen.
(5) Kommt der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt,  Verzugszinsen in  der gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 10 %  p.a. zu verlangen.
(6) Etwaiger Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
(7) Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die jeweils älteste, nicht titulierte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurech-nen.

 

IV. LIEFERUNG, LIEFERZEIT UND VERZUG

(1) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
(2) Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf den Liefergegenstand an den Kunden verschickt haben oder diesem die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
(4) Wegen Lieferverzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann der Käufer keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für Liefer-verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses. Im übrigen richtet sich die Haftung nach VII.
(5) Rücklieferungen können nur nach vorherigem ausdrücklich erklärtem Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, gebrauchsfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Versenders erfolgen, unter Abzug von 10 % Rücknahmegebühr. Be-arbeitungsgebühren werden nach Aufwand in Abzug gebracht.
(6) Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(7) Bei auf Abruf gekaufter Ware muss der Abruf spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Bestellung erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, ohne vorherige Anzeige den Versand der Ware vorzunehmen und die vereinbarte Zahlung zu verlangen.  

 

V. GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG

(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
(2) Lieferungen erfolgen „ab Werk". Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers werden wir die Ware auf dessen Kosten gegen Transportrisiken versichern.
(3) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

 

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Teile pfleglich zu behandeln.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver-kaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Auslieferung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt.
(5) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt alleine uns.

 

VII. GEWÄHRLEISTUNG

(1) Für Sachmängel bei neu hergestellten Lieferungen haften wir gemäß nachstehender Bestimmungen. Soweit Gegenstand des Vertrages keine neu hergestellten Lieferungen sind (z.B. gebrauchte Sachen, Muster, Ausstellungsstücke, Sachen 2. Wahl) ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
(2) Die Beschaffenheit unserer Lieferungen ist abschließend in dem jeweils gültigen Katalog/Prospekt für die einzelnen Produkte festgelegt, dort nicht aufgeführte Eigenschaften sind nicht Gegenstand unserer Sachmängelhaftung.
(3) Bei Lieferungen, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die in der jeweiligen technischen Spezifikation aufgeführte Beschaffenheit aufweisen („Sachmangel“), bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern kostenlos Ersatz („Nacherfüllung“).
(4) Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist.   
(5) Die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmung, Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Eine Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht abgegeben. 
(6) Garantien gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung durch uns als abge-geben.
(7) Der Käufer hat die Lieferung bei Empfang unverzüglich auf die Vertragsgemäßheit und Transportschäden zu prüfen.
Die Rügefrist beginnt frühestens mit der Ablieferung der Ware, d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer tatsächlich die Möglichkeit hat, die Ware auf Mängel zu untersuchen. Die Untersuchung hat gem. § 377 HGB unverzüglich zu erfolgen. „Unverzüglich“ bedeutet laut § 121 Abs. 1 S. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Der Käufer darf also nicht abwarten, bis sich ein Mangel von selbst zeigt. Er muss vielmehr die Ware untersuchen, sobald diese in seinen Machtbereich gelangt ist.

(8) Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sachmängel uns gegenüber sofort bei Lieferung bzw. Entladung  zu rügen („Mängelrüge“). Zu der Mängelrüge gehört die Mitteilung der die Lieferung betreffenden Daten: Modellbezeichnung und –nummer, Nummer der Rechnung oder der Auftragsbestätigung von uns und Schadens- oder Mängelbeschreibung, bei sichtbaren Mängeln mit (digitalen) Fotos. Mängelrügen von Särgen die der Käufer erst gerügt hat nachdem unser Fahrer den Machtbereich des Kunden bereits verlassen hat werden nicht anerkannt. Selbstverständlich hat der Käufer das Recht beschädigte Artikel nicht anzunehmen und dem Fahrer direkt wieder mitzugeben.  

(9) Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Wird uns dies verweigert, sind wir von der Sachmängelhaftung befreit.   
(10) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(11) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Kleine Abweichungen in Maßen, Modellen, Farbtönen usw. sind uns gestattet. Bei Farbtönen gilt dies auch bei Einsendung von Farbproben. Der Käufer ist nicht berechtigt, bei Reklamationen bis zu deren Beseitigung den Kaufpreis ganz oder zum Teil zurückzubehalten.
(12) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist.
(13) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
(14) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen uns gemäß § 478 Abs. 2 BGB gelten Ziff. VII Absätze 10 bis 12 entsprechend.  
(15) Wir haften nicht für Schäden, die durch  unsachgemäße  Behandlung,  Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen des Käufers oder Dritter auftreten. Für Bruchschäden an Glas, Lampen etc. beim Transport haften wir grundsätzlich nicht.   
(16) Für der Bestattung entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschriften wird keine Haftung übernommen. 
(17) Weitergehende oder andere als die in Ziff. VII geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit sowie bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 
(18) Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(19) Die Kosten für evtl. Rücknahmen für beschädigte Artikel die der Käufer nicht direkt bei der Entladung reklamiert hat gehen zu 100 % zu Lasten des Käufers. 
 

VIII. AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG

(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

IX. DATENSCHUTZ

Wir weisen darauf hin, dass wir Namen, Adressen und sämtliche weitere auftragsbezogene Daten des Kunden zur Bearbeitung seines Bestellauftrages speichern werden. Die persönlichen Daten des Kunden werden wir unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts behandeln.
 

X. SONSTIGES

An dem Käufer zur Verfügung gestellten Musterbüchern, Fotos, Abbildungen, Skizzen, Abbildungen in diesem Onlineshop  etc. behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. 
 

XI. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

(1) Der Erfüllungsort ist der Ort unseres Geschäftssitzes.
(2) Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das für unseren Wohnsitz zuständige Gericht ausschließlich zuständig; wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

XII. VERTRAGSÄNDERUNGEN

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil.
 

XIII. GÜLTIGKEIT

Soweit einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.